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1331. Januar 23. Breslau.

X kal. Febr.

Nanker, Bischof von Breslau, urkundet, dass, nachdem Boleslaw, Herzog von Schlesien, Herr von Liegnitz, mit Zustimmung seiner Gemahlin Katharina und seiner Söhne zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Stifte Leubus zu dessen besserem Unterhalt die Kapelle des hl. Lorenz im Liegnitzer Schlosse mit dem Patronatsrechte und sammt allen dazu gehörigen Nutzungen und Einkünften vom Tode oder Abgange des jetzigen Kaplans an verliehen hat, er dies bestätige und die Kapelle dem Stifte inkorporire. Der Abt soll zwei der Klosterbruder für den Dienst der Kapelle bestimmen, und diese sollen dreimal in der Woche neben den sonstigen Messen solche zu Ehren der Jungfrau Maria, des hl. Lorenz und pro peccatis besonders lesen und fünf Arme oder Präbendare mit dem gewohnten Zugemüse (consuetis pulmentariis) Brot und Bier versehen. Und in der Kapelle, die der Herzog mit den Dörfern Olesna (Langenöls) und Heidenrici villa (Heidersdorf) des Nimptscher Distrikts dotirt hat, und in der er sich seine Begräbnissstätte erkoren hat, soll ein ewiges Licht von Wachs brennen und neben den fünf täglich dort zu lesenden Messen noch einmal im Monat eine feierliche Marienmesse gesungen werden, und an dem Tage sollen die Klosterbrüder mit guten Fischen und Weizenbrot erquickt weiden; an den Festen der Heiligen, denen die Kapelle besonders geweiht ist, soll das Licht Tag und Nacht brennen; auch soll an dem einstmaligen Todestage des Herzogs ein voller Gottesdienst stattfinden.

Z.: die Breslauer Kanoniker die Herren Heinrich von Baruth Propst, Heinrich Archidiakon, Walther Scholasticus, Nikolaus Propst des Kreuzstiftes, Hermann von Beczow Dechant daselbst, Konrad Offizial, Magister Arnold von Protzan, Magister Gosco dec. Wladislaviens., Heinrich von Jescothil und Symon von Marsow.


Or. im Bresl. Staatsarch. Leubus 256. An rothen gedrehten Seidenfäden die wohlerhaltenen spitzrunden Siegel des Bischofs und des Kapitels. Es ist über die Urk. eine handschriftliche Notiz Wattenbachs vorhanden, lautend: "sieht mir sehr verdächtig aus", aber, obwohl ja bei den Leubuser Urkunden Fälschungen vielfach vorgekommen sind, und obwohl es befremden kann, in der Urk. das dem XIV. Jahrh. eigenthümliche zweistöckige, d. h. mit zwei Rundschlingen übereinander versehene a, mit dem einfachem einstöckigen a ganz mixtim, oft sogar in demselben Wort, angewendet zu sehen, erscheint doch diese Urk. mit den guten und unverdächtigen Siegeln und dem ganzen, auf das XIV. Jahrh. hindeutenden Habitus, nicht so geartet, um sie ohne Weiteres als Fälschung bezeichnen zu können. Vgl. übrigens dazu o. zum 20. Dez. 1330.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.